Menschen mit Einschränkungen bei der Mobilität sowie beim Sehen, Hören und bei der Orientierung erhalten auf dieser Seite wichtige Informationen für ihre Fahrt mit dem MVV.
Übrigens: Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und der 'Bescheinigung zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV' genießen freie Fahrt in den MVV-Verkehrsmitteln - Begleitperson inklusvive.
Voraussetzung ist eine gültige Wertmarke.
Die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen, Bahnsteigen und Fahrzeugen im MVV ist ausgeprägt. Das bedeutet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Behinderungen weitgehend problemlos mitfahren können. Teilweise müssen dabei einige einfache Regeln beachtet werden (siehe 'Barrierefreiheit der einzenen Verkehrsmittel'). Gravierende Einschränkungen bestehen bei einigen wenigen S-Bahnstationen, deren Bahnsteige noch nicht mit dem Rollstuhl erreicht bzw. verlassen werden können. Gleiches gilt für einige Regionalzug-Bahnsteige sowie einige ältere Regionalzug-Garnituren. Mitunter verhindert auch ein defekter Lift die Mitfahrt. Um nicht auf Barrieren zu stoßen, sollten sich Gehbehinderte und Menschen mit Rollstuhl daher vor Fahrtantritt über die Gegebenheiten am Start-, Umsteige- und Zielbahnhof informieren.
2026: Netzplan Barrierefreiheit | Zonen M-12
(S-Bahn, U-Bahn, Regionalzug
2026: Netzplan Barrierefreiheit | Zone M
(Tram)
S-Bahn München
Barrierefreiheit allgemein
S-Bahn und Regionalzug
Barrierefreiheit der Bahnhöfe
Betriebszustände der Lifte
(in der bahnhof.de-App mit Push-Benachrichtigung bei Störung)
Tel.: (089) 13 08 10 55 (3-S-Zentrale/Bahnhofsmanagement)
U-Bahn, Tram, Bus München (MVG)
Betriebszustände der Lifte und Rolltreppen
U-Bahn Tram Bus München (MVG)
Barrierefreiheit allgemein
Tel.: 0800 344 22 66 00 (Kundendialog)
Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)
Hilfe bei Vorbereitung und Durchführung barrierefreier Fahrten
(Begleitservivce für S-Bahn und Regionalzug/Bahn)
Tel. (030) 65 21 28 88 (Mo-Fr von 6-22 Uhr)
Bahnhöfe
Züge
Informationen zum Betriebszustand der Aufzüge in den Haltestellen gibt die 3S-Zentrale des Bahnhofsmanagements München. Sie ist unter der Telefonnummer 089/ 1308 1055 erreichbar. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Aufzügen im Zwischengeschoss umgestiegen werden muss. Sollte ein Fahrstuhl defekt sein, nutzen Sie bitte die Notrufmöglichkeit in der Kabine oder in der Haltestelle.
Informationen zum Betriebszustand der Aufzüge in den U-Bahn-Haltestellen gibt die zentrale Betriebsleitstelle, unter der Telefonnummer 089/ 21 91 33 33. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Aufzügen im Zwischengeschoss umgestiegen werden muss. Sollte ein Fahrstuhl defekt sein, nutzen Sie bitte die Notrufmöglichkeit in der Kabine oder in der Haltestelle.
Die Landeshauptstadt München bietet seit 15. September 2015 einen kostenfreien Bus & Bahn Begleitservice im öffentlichen Nahverkehr. Die neue städtische Dienstleistung im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) richtet sich an Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Auftragsannahme: Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr
Telefonnummer: (089) 5 44 91 89 20
Webseite: https://stadt.muenchen.de/infos/mobil-in-muenchen.html
Schwerbehinderte, die infolge ihres Handicaps in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, benötigen einen grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke und haben damit einen Anspruch auf Freifahrt mit den MVV-Verkehrsmitteln im Gesamtnetz. Sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und in diesem Ausweis durch das Zeichen "B" ausgewiesen ist, fährt auch die Begleitperson kostenlos mit.
Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist das Beiblatt mit Wertmarke zum Ausweis nicht erforderlich - es reicht der grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen "B".
Den Ausweis erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr. Sie ist ebenfalls dort erhältlich.
Nein. Der grüne Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur Freifahrt in den MVV-Verkehrsmitteln.
Ihr Ausweis gilt für alle Busse und Bahnen im Gesamtnetz des MVV.
Damit zählt er auch für den Schienenverkehr auf den folgenden, in den MVV einbezogenen Strecken in zuschlagfreien Zügen in der 2. Klasse:
Ihr Ausweis berechtigt Sie zudem zur Fahrt mit den sogenannten ein- und ausbrechenden Linien, die über das MVV-Gebiet hinaus verkehren und auf denen die MVV-Fahrkarten anerkannt werden.
Ja, der Schwerbehindertenausweis anderer Bundesländer wird in Bayern anerkannt.
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Bayerstr. 32
80335 München
Behindertenbeauftragte/r der Bayer. Staatsregierung
Winzerer Straße 9
80797 München
Telefon: 089/ 12 61 27 99
Kompetente Hilfe für behinderte Menschen
Amt für Soziale Sicherung
Orleansplatz 11
81667 München
Telefon: 089/ 23 32 26 39
Stadtführungen in Gebärdensprache
Fremdenverkehrsamt München
Sendlinger Straße 1
80331 München
Telefon: 089/ 23 33 02 -31 oder -34
Flughafen München – barrierefreies Reisen
Allianz Arena - barrierefreier Besuch
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